Absage BOA 2020 – Was passiert mit den Tickets?

Mein Konzert wurde abgesagt

Gutscheinlösung

Bis zum 31. August 2020 hast du die Möglichkeit dein Ticket für das abgesagte Konzert gegen einen Gutschein einzutauschen. Diesen Gutschein kannst du nutzen, um Tickets für die Konzerte des Biggesee Open Air 2021 zu kaufen.

Solltest du den Gutschein doch nicht einlösen wollen, kannst du dir den Gutscheinwert (oder einen eventuellen Restwert) nach dem 31. August 2020 auszahlen lassen.

Wende dich für die Erstattung eines Gutscheins ab dem 01. September 2020 an rueckerstattungbiggesee-open-air.de und sende uns folgende Informationen:

  • Dein Vor- und Nachname
  • Dein(e) Gutscheincode(s)
  • Name der abgesagten Veranstaltung (Konzert)
  • Deine Bankverbindung (IBAN, BIC, Bank und Kontoinhaber)

Allen Ticketinhabern, die die Gutscheinlösung wählen, gewähren wir ein einwöchiges Vorverkaufsrecht für alle neuen Konzerte im Rahmen des Biggesee Open Air 2021.

Nach dem 31. August 2020 können keine Gutscheine ausgestellt werden und es besteht nur noch die Möglichkeit einer Erstattung.

Stornierung und Erstattung

Tauschst du dein Ticket nicht gegen einen Gutschein ein, hast du nach dem 31. August 2020 die Möglichkeit, dir den Kaufpreis vollständig* erstatten zu lassen.

Wende dich für die Rückerstattung an die Vorverkaufsstelle, bei der du deine Tickets ursprünglich erworben hast.

Allgemeine Informationen

Bitte beachtet, dass Tickets nur dort in Gutscheine umgewandelt oder zurückgegeben werden können, wo sie ursprünglich gekauft wurden. Personen, die ihr Ticket online bei Eventim erworben haben, können sich hierfür an den Eventim Kundendienst wenden.

Wir verstehen, dass diese Lösung für Ticketkäufer mit einem gewissen Aufwand verbunden ist und nicht jeden glücklich machen wird. Wir haben uns gemeinsam mit allen beteiligten Parteien wie den Künstlern, Ticketdienstleistern und Lieferanten auf diese Lösung geeingt, da sie fair und entgegenkommend ist.

Hierbei geht sie sogar über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus, da eine vollständige Erstattung des Kaufpreises der erworbenen Tickets bereits ab dem 31.08.2020, also 16 Monate vor der gesetzlich definierten Frist am 31.12.2021 eingeleitet werden kann.

 

* Vorverkaufsgebühren, Versandkosten, Onlinebuchungsgebühren und ähnliche von der Vorverkaufsstelle erhobenen Gebühren können gemäß der Allgemeinenen Geschäftsbedigungen der Vorverkaufsstellen nicht erstattet werden. Lediglich der dem Veranstalter zugeführte Ticketgrundpreis kann erstattet werden.